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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 27/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Die Landeshauptfrau von Niederösterreich verlautbart gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. März 2024, , , , , , , § 45 Abs. 6 Satz 2 des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005 (NÖ ElWG 2005), LGBl. für Niederösterreich 7800-5, als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

Das Erkenntnis wurde der Landeshauptfrau von Niederösterreich am 4. April 2024 zugestellt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.