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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 24/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Die Landeshauptfrau von Niederösterreich verlautbart gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 17. März 2026, G 156-157/2025-12 und ausgesprochen, dass § 10 Abs. 1 bis 5 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), LGBl. 9270 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018 (Abs. 1, 2, 4 und 5) und LGBl. Nr. 90/2020 (Abs. 3), sowie § 13 Abs. 7 zweiter Satz NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), LGBl. 9270 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018, als verfassungswidrig aufgehoben werden.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. April 2027 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Das Erkenntnis wurde der Landeshauptfrau von Niederösterreich am 31. März 2025 zugestellt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.