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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 47/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55 idgF, in Verbindung mit § 94d Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 idgF, wird verfügt:

Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 18. Juni 2010, Zahl: 034/17-2010, mit der ein Halte- und Parkverbot in der Unterwarterstraße in Oberwart verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.