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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 56/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in Verbindung mit § 43 Abs. 2a Z 1 Straßenverkehrsordnung 1960, LGBl. Nr. 159/1960 i.d.g.F., wird verfügt:

Jene Regelung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Pinkafeld vom 1. Juli 2004, der zufolge das Halte- und Parkverbot auf der linken Seite des Hauptschulparkplatzes in der Schulstraße für Personen mit Berechtigungsschein nicht gelten soll, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.