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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 50/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 5/2021, wird verordnet:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf vom 15.12.2024, ohne Zahl, mit der entsprechend der Vermessungsurkunde der Vermessung Huber ZT GmbH, Plan.Nr. 7908 vom 25.04.2023, Trennstücke des Grundstückes 3120 ins öffentliche Gut gewidmet werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.