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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 49/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 5/2021, wird verordnet:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf vom 15.12.2023, ohne Zahl, mit der entsprechend der Vermessungsurkunde 11734,1 der Landesvermesser Ehrlich GmbH, vom 10.10.2022, Trennstücke der Grundstücke 3787/4 und 3789/1 KG Schandorf ins öffentlichen Gut gewidmet werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.