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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 19/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 64 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55 (Wiederverlautbarung), idF LGBl. Nr. 75/2008 und LGBl. Nr. 33/2010, wird verfügt:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberwart vom 21. Oktober 2010, Zahl: 031/19-2/2010, mit der Trennstücke der Grundstücke Nr. 20621 und Nr. 7827/2 der KG Oberwart aus dem öffentlichen Gut entwidmet werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.