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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 36/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 18/2022, wird verordnet:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg vom 7.3.2025, ohne Zahl, über die Durchführung einer Volksabstimmung über den Beschluss des Gemeinderates vom 7.3.2025, Tagesordnungspunkt 6, „Einführung von Straßenbezeichnungen in der Gemeinde Hackerberg und Antragstellung bei der Österr. Post AG über die Zuteilung einer burgenländischen Postleitzahl“, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.