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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 70/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 89 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeverordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003 in der Fassung LGBl. Nr. 1/2014 in Verbindung mit § 43 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 27/2014 wird verordnet:

Die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Oberwart vom 29. Oktober 2014, Zahl: 37411/2014, mit der Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen für die Durchführung von Arbeiten auf und neben der Lannerstraße getroffen werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.