§ 1 der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Pinkafeld vom 8. April 2008, ohne Zahl, mit dem Regelungen über eine Hundekotaufnahmepflicht für das Gebiet der Stadtgemeinde Pinkafeld getroffen werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 73/2008
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, in Verbindung mit § 43 Abs. 2 und 3 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 idgF, wird verfügt:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
