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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 73/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, in Verbindung mit § 43 Abs. 2 und 3 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 idgF, wird verfügt:

§ 1 der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Pinkafeld vom 8. April 2008, ohne Zahl, mit dem Regelungen über eine Hundekotaufnahmepflicht für das Gebiet der Stadtgemeinde Pinkafeld getroffen werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.