Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Rotenturm an der Pinka vom 27. November 2008, Zahl: 120-2/2008, mit der eine 30 km/h-Zone im Ortsgebiet von Rotenturm festgelegt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Rotenturm an der Pinka vom 27. November 2008, Zahl: 120-2/2008, mit der eine 30 km/h-Zone im Ortsgebiet von Rotenturm festgelegt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.