Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pinkafeld vom 28. Juni 2007, ohne Zahl, mit der ein Verbot des Konsums von alkoholischen Getränken im Schlosspark der Gemeinde Pinkafeld angeordnet wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 64/2007
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 59 und 89 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, wird verfügt:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
