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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 61/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 89 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, in Verbindung mit § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl. Nr. 159 idgF, wird verfügt:

Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 15. Mai 2007, Zahl: 2395-1/06/07, mit der verfügt wird, dass das Halte- und Parkverbot gegenüber der Einfahrt zum Hof des Hochhauses (Wienerstraße 2) für gekennzeichnete Fahrzeuge des ORF nicht gilt, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.