Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Februar 2002, , zugestellt am 14. März 2002, § 2 Abs 2 des Landesvergabegesetzes, LGBl Nr 1/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 99/2000 als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2002 in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.