Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. September 2022, G 291/2020-18, V 484/2020-18, die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Dezember 2018 über die Deklarierung der künftigen Verwendung einer Wohnung als Zweitwohnung (Zweitwohnung-Deklarierungsverordnung), LGBl Nr 112/2018, als gesetzwidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 85/2022
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art 139 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 59 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
