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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 27/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 7. April 2020 aufgrund der §§ 15 und 43 Abs. 4a des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 23/2020, verordnet:

Verordnung über die Aufhebung der Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950

Aufgrund des Erlasses des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 6. April 2020, GZ 2020-0.221.712, werden die Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden betreffend Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950 aufgehoben.

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.