Aufgrund des Erlasses des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 6. April 2020, GZ 2020-0.221.712, werden die Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden betreffend Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950 aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 27/2020
Präambel/Promulgationsklausel
Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 7. April 2020 aufgrund der §§ 15 und 43 Abs. 4a des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 23/2020, verordnet:
Verordnung über die Aufhebung der Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950
Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
