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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 91/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Oktober 2017, , die Verordnung des Magistrates der Stadt Krems an der Donau vom 28. Dezember 2000, MA I/4-72/1999, mit welcher eine Vorrangregelung verordnet wurde, als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2018 in Kraft.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 6. November 2017 zugestellt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.