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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 41/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 82 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der geltenden Fassung, wird verordnet:

. Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Oggau vom 1.7.1999, mit welcher das Grundstück Nr. 330, KG Oggau, gemäß § 20 Abs. 2 Bgld. Raumplanungsgesetz zur Bebauung freigegeben wurde, wird gemäß § 82 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der geltenden Fassung wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.

. Diese Verordnung tritt unabhängig von ihrer Kundmachung durch den Bürgermeister mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.