Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juni 2022, V 25/2022-7, die Verordnung der Gemeindevertretung St. Georgen bei Salzburg vom 30. April 1996 betreffend ein einseitiges Halte- und Parkverbot auf der Gemeindestraße, Zufahrt Vollern, auf der Waldseite im Bereich des rechtsseitig verbauten Gebietes, als gesetzwidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 65/2022
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art 139 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes im Zusammenhalt mit § 59 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
