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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 40/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, und der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 15.11.1996 wird verfügt:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 18.11.2003, mit der ein Halte- und Parkverbot auf einem öffentlichen Weg (Gst-Nr. 256 der KG Aschau) im Ortsverwaltungsteil Aschau im Burgenland verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.