Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Litzelsdorf vom 16. Feber 2008, ohne Zahl, mit der Ortsteiltempolimits von 40 km/h verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Litzelsdorf vom 16. Feber 2008, ohne Zahl, mit der Ortsteiltempolimits von 40 km/h verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.