Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Grafenschachen vom 27.10.2003, Zahl: 640/1-4-2003, mit der das Fahren in beiden Fahrtrichtungen auf dem Güterweg Grafenschachen - Unterwaldbauern verboten wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 70/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in Verbindung mit § 94b Abs. 1 lit. b StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 i.d.g.F., wird verfügt:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
