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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 45/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 23 und 89 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verfügt:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 21. 06. 2006, Zahl 6-664-J-8-HPV-Ä1/2006, mit der ein Halte- und Parkverbot auf der Josef Hölzel Allee verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.