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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 8790/18-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs.5 B-VG:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Juni 2012, , Punkt 1. der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Juni 2008, Z WUS1-V-0451, wonach das Befahren der L 120 ab dem südlichen Ortsende von Scheiblingstein (km 16,935) bis km 17,150 mit einer höheren Geschwindigkeit als 50 km/h verboten ist, als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 in Kraft.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 18. Juli 2012 zugestellt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.