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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 32/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art 139 Abs 5 B-VG in Zusammenhalt mit § 60 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2012, V 124,125/11-5, zugestellt am 5. April 2012, die Beförderungsrichtlinien für Salzburger Landesvertragsbedienstete des Entlohnungsschemas I, gültig ab 1. September 2002, und die Beförderungsrichtlinien für Salzburger Landesvertragsbedienstete des Entlohnungsschemas II, gültig ab 1. September 2002, als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.