Verweisungen
. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 11.06.2026.
Heutige Fassung öffnenVerweisungen
. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.