Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 11.06.2026.

Heutige Fassung öffnen

Internationaler Schutz von Amts wegen

. Einem Fremden ist von Amts wegen und ohne weiteres Verfahren der Status des Asylberechtigten oder des subsidiär Schutzberechtigten zuzuerkennen, wenn sich die Republik Österreich völkerrechtlich dazu verpflichtet hat.