Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung
. Zur Klärung der Versicherungszuordnung ist ein Verfahren mit wechselseitigen Verständigungspflichten des Krankenversicherungsträgers und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen durchzuführen. Die Einleitung dieses Verfahrens erfolgt
1. auf Grund einer amtswegigen Sachverhaltsfeststellung ( und 412c) oder
2. auf Grund der Anmeldung zur Pflichtversicherung ()
a) nach § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG, soweit es sich um Berechtigte zur Ausübung eines freien Gewerbes handelt, die von den Trägern der Krankenversicherung und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen einvernehmlich bestimmt wurden, oder
b) nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG oder
c) nach letzter Satz BSVG in Verbindung mit Punkt 6 oder 7 der Anlage 2 zum BSVG oder
3. auf Antrag der versicherten Person oder ihres Auftraggebers/ihrer Auftraggeberin ().
