Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Behandlung von Ersatzzeiten als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung

. Ersatzzeiten gemäß den und 228 Abs. 1 Z 3, für die ein Beitrag gemäß und 4 entrichtet wurde, gelten als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung.