VIERTER TEIL.
Pensionsversicherung.
ABSCHNITT I.
Gemeinsame Bestimmungen.
Aufgaben
. Die Pensionsversicherung trifft Vorsorge für die Versicherungsfälle des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit (Invalidität, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit) und des Todes sowie für die Rehabilitation und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge.
