. Die Leistungen der Krankenversicherung werden auch gewährt, wenn es sich um die Folgen eines Arbeitsunfalles ( und 176) oder um eine Berufskrankheit () handelt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Leistungen der Krankenversicherung werden auch gewährt, wenn es sich um die Folgen eines Arbeitsunfalles ( und 176) oder um eine Berufskrankheit () handelt.