Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Sonderbestimmung zur Pensionsanpassung 2026

. (Verfassungsbestimmung) Die Anpassung für das Kalenderjahr 2026 von Leistungen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind, darf die Erhöhung nach unter Heranziehung des Gesamtpensionseinkommens nach und unter Berücksichtigung des nicht überschreiten. Umfasst sind jedenfalls jene auf landesgesetzlichen Regelungen basierenden Leistungen, für die nach , BGBl. I Nr. 64/1997, eine Befugnis zur Festlegung eines Sicherungsbeitrages besteht.