Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wirkung der Leistung des Überweisungsbetrages

. Mit der Leistung des Überweisungsbetrages nach dieses Bundesgesetzes oder nach oder nach bzw. mit der Erstattung der Beiträge nach dieses Bundesgesetzes oder nach oder nach erlöschen unbeschadet des alle Ansprüche und Berechtigungen aus der Pensionsversicherung, die aus den Versicherungsmonaten erfließen, für die der Überweisungsbetrag geleistet oder die Beiträge erstattet wurden.