Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

Versicherungszeiten.

. Unter Versicherungszeiten sind die in den und 226 angeführten Beitragszeiten und die in den , 227a, 228, 228a und 229 angeführten Ersatzzeiten zu verstehen.