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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Heutige Fassung öffnen

Feststellung von Versicherungszeiten der Pensionsversicherung

. Der leistungszuständige Pensionsversicherungsträger hat die nach den österreichischen Rechtsvorschriften zu berücksichtigenden Versicherungszeiten festzustellen, wenn dies der (die) Versicherte beantragt. Für die Antragstellung und die Feststellung der Leistungszuständigkeit ist entsprechend anzuwenden.