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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 8315/3-1

Änderung

LGBl. 8315/3-1

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 4. April 2006 auf Antrag der Landeshauptstadt St. Pölten aufgrund des § 5 Abs. 2 des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl.Nr. 287/1974 in der Fassung BGBl. I Nr. 112/2003, verordnet:

Gebietsabgrenzung Kremser Landstraße

Der im Plan der Anlage A rot begrenzte Teil des Gemeindegebietes der Landeshauptstadt St. Pölten – Liegenschaft Kremser Landstraße 19 (ehemals österreichische Brau AG) – wird zum Assanierungsgebiet erklärt.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Grundstücksverzeichnis A

Zum Assanierungsgebiet nach gehören folgende Grundstücke im Grundbuch 19544 St. Pölten

EZ

Grundstück Nr.

3984

1141/1

 

1141/2

 

1141/4

3078

1141/5 (südliche Grundstückshälfte)

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(entfällt)

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(entfällt)

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Anlage 1

(Anlage A ist als PDF dokumentiert)

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.