Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. Art. X , BGBl. Nr. 624/1994.
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Historische Fassung vom 31.12.2004 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenBundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Heutige Fassung öffnenBeachte: Zum Bezugszeitraum vgl. Art. X , BGBl. Nr. 624/1994.