Zinsen
. Die gesetzlichen Zinsen für Forderungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis () betragen sechs von Hundert pro Jahr über dem am Tag nach dem Eintritt der Fälligkeit geltenden Diskontsatz der Oesterreichischen Nationalbank (§ 48 Abs. 2 Nationalbankgesetz 1984, BGBl. Nr. 50, in der jeweils geltenden Fassung). Beruht aber die Verzögerung der Zahlung auf einer vertretbaren Rechtsansicht des Schuldners, so sind nur die sonstigen Bestimmungen über die gesetzlichen Zinsen anzuwenden.
Beachte: Nach Art. XXXII Z 4 WGN 1997, BGBl. I Nr. 140/1997, ist die
Neufassung anzuwenden, wenn die Forderung nach dem 31. Dezember
1997 entstanden ist.
