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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Heutige Fassung öffnen

Zinsen

. Die gesetzlichen Zinsen für Forderungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis () betragen sechs von Hundert pro Jahr über dem am Tag nach dem Eintritt der Fälligkeit geltenden Diskontsatz der Oesterreichischen Nationalbank (, BGBl. Nr. 50, in der jeweils geltenden Fassung). Beruht aber die Verzögerung der Zahlung auf einer vertretbaren Rechtsansicht des Schuldners, so sind nur die sonstigen Bestimmungen über die gesetzlichen Zinsen anzuwenden.

Beachte: Nach Art. XXXII Z 4 WGN 1997, BGBl. I Nr. 140/1997, ist die

Neufassung anzuwenden, wenn die Forderung nach dem 31. Dezember

1997 entstanden ist.