Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ärztliche Zeugnisse

. Ein Arzt darf ärztliche Zeugnisse nur nach gewissenhafter ärztlicher Untersuchung und nach genauer Erhebung der im Zeugnis zu bestätigenden Tatsachen nach seinem besten Wissen und Gewissen ausstellen.

Beachte: Zum Inkrafttreten vgl.