Rechtsmittelverfahren
. Bescheide der Österreichischen Ärztekammer in den Angelegenheiten der , 33 und 35 können durch Berufung unmittelbar beim unabhängigen Verwaltungssenat des Landes, in dessen Bereich die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit beabsichtigt ist, angefochten werden.
