Leitung
. Eine öffentliche Apotheke ist durch den Konzessionsinhaber, Pächter oder Leiter ( und 17b) zu führen. Die Leitung ist persönlich auszuüben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 22.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenLeitung
. Eine öffentliche Apotheke ist durch den Konzessionsinhaber, Pächter oder Leiter ( und 17b) zu führen. Die Leitung ist persönlich auszuüben.