Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verantwortlicher Leiter

. (1) Der Betrieb einer Anstaltsapotheke darf nur durch einen verantwortlichen Leiter ausgeübt werden, dessen Bestellung der Genehmigung durch die Österreichische Apothekerkammer unterliegt.

(2) Die Verpachtung einer Anstaltsapotheke ist unzulässig.