Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verantwortlicher Leiter.

Der Betrieb einer Anstaltsapotheke darf nur durch einen verantwortlichen Leiter ausgeübt werden, dessen Bestellung der behördlichen Genehmigung unterliegt.

Die Verpachtung einer Anstaltsapotheke ist unzulässig.