Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tierärztliche Hausapotheken.

Die diplomierten Tierärzte sind zur Haltung von Hausapotheken für den Bedarf der eigenen tierärztlichen Praxis berechtigt.

Die Bestimmungen des , erster und zweiter Absatz, finden auf tierärztliche Hausapotheken analoge Anwendung.