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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 29.12.2022.

Heutige Fassung öffnen

Ausnahme vom Wegfall der Alterspension infolge der Coronavirus-Pandemie

. ist auf Antrag der pensionsbeziehenden Person oder aufgrund einer entsprechenden Mitteilung des Dienstgebers nicht auf Zeiträume in den Jahren 2020 und 2021 anzuwenden, in denen eine ab dem 11. März 2020 neu aufgenommene gesundheitsberufliche Erwerbstätigkeit ausschließlich zum Zweck der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie aufgenommen und ausgeübt wird.