Begriffsbestimmung
. Luftverkehrsunternehmen im Sinne dieses Abschnittes sind Unternehmen, die über eine der in genannten Bewilligungen und Berechtigungen verfügen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Begriffsbestimmung
. Luftverkehrsunternehmen im Sinne dieses Abschnittes sind Unternehmen, die über eine der in genannten Bewilligungen und Berechtigungen verfügen.