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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 49/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Anwendung des Kollektivvertrages des Bundes über die Pensionskassenzusage

. Der Kollektivvertrag des Bundes über die Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete wird gemäß § 22a Abs. 4a Z 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, und des § 78a Abs. 6 Z 2 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, jeweils in der Fassung der 1. Dienstrechts-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 73/2009, für die Landeslehrer und Landeslehrerinnen des Landes Wien, die

1. dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 302/1984, oder

2. dem Landesvertragslehrergesetz 1966, BGBl. Nr. 172,

unterliegen, mit seinem gesamten Inhalt für anwendbar erklärt.

. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.