Der Einheitssatz beträgt 13,04 €/m2.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 23/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des Artikel 18 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung BGBl. I Nr. 89/2024, in Verbindung mit § 15 Abs. 4 Steiermärkisches Baugesetz, LGBl. Nr. 59/1995, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 73/2023, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
