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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 12/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Salzburger Gemeindeordnung 1976, LGBl. Nr. 56, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Auf Antrag der Gemeindervertretung der Gemeinde Annaberg im Lammertal, politischer Bezirk Hallein, hat die Landesregierung am 3. Dezember 1991 beschlossen, den Namen dieser Gemeinde in "Annaberg-Lungötz" zu ändern.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.