Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 34/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der nachstehenden Gemeinden wird gemäß § 51 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der einzelnen Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):

1. In jenen Fällen, in denen nach der Gewerbeordnung die gewerbebehördliche Genehmigung der Betriebsanlagen erforderlich ist: Feststellung in Zweifelsfällen, ob ein geringfügiges Bauvorhaben vorliegt oder ein Bauverfahren durchzuführen ist, Baufreigabe durch Anbringung eines Freigabevermerks, Erteilung von Baubewilligungen und Mitteilung eines beabsichtigten Abbruchs eines Gebäudes sowie Abbruchbewilligung. Die Übertragung bezieht sich auf den gesamten Bau, wenn auch nur ein Teil des Baues der gewerbebehördlichen Genehmigung unterliegt;

2. für Bauten in Grünflächen (§ 16 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes): Feststellung in Zweifelsfällen, ob ein geringfügiges Bauvorhaben vorliegt oder ein Bauverfahren durchzuführen ist, Baufreigabe durch Anbringung eines Freigabevermerks, Erteilung von Baubewilligungen und Mitteilung eines beabsichtigten Abbruchs eines Gebäudes sowie Abbruchbewilligung;

3. Durchführung aller baubehördlichen Verfahren und aller im Burgenländischen Baugesetz 1997 normierten Maßnahmen bei mangelhafter und nichtbewilligter Bauführung sowie bei Baugebrechen in den Angelegenheiten nach Z 1 und Z 2.

Die Übertragung erfolgt bezüglich folgender Gemeinden:

1. Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung:

- Breitenbrunn

- Großhöflein

- Hornstein

- Klingenbach

- Leithaprodersdorf

- Loretto

- Müllendorf

- Oggau am Neusiedler See

- Purbach am Neusiedler See

- Siegendorf

- Stotzing

- Wulkaprodersdorf

- Zagersdorf – die Übertragung der Bauagenden bezieht sich nur auf die Z 2 und Z 3 (Bauten in Grünflächen)

- Zillingtal

2. Bezirkshauptmannschaft Güssing:

- Heiligenbrunn

- Stegersbach

- Strem

- Wörterberg

3. Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf:

- Eltendorf

4. Bezirkshauptmannschaft Mattersburg:

- Antau

- Neudörfl

- Pöttsching

- Schattendorf

- Sieggraben

- Wiesen

5. Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See:

- Gattendorf

- Kittsee

- Nickelsdorf

- Pama

- Sankt Andrä am Zicksee

- Weiden am See

6. Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf:

- Draßmarkt

- Kaiserdorf

- Lockenhaus

- Neckenmarkt

- Nikitsch

- Oberpullendorf – die Übertragung der Bauagenden bezieht sich nur auf die Z 2 und Z 3 (Bauten in Grünflächen)

- Pilgersdorf

- Piringsdorf

- Steinberg-Dörfl

7. Bezirkshauptmannschaft Oberwart:

- Hannersdorf

- Kemeten – die Übertragung der Bauagenden bezieht sich nur auf die Z 2 und Z 3 (Bauten in Grünflächen)

- Mariasdorf

- Markt Neuhodis

- Schachendorf

- Stadtschlaining

- Unterwart

- Weiden bei Rechnitz

- Wiesfleck

Weitere Inhalte

Text

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.